Jagdprüfungsordnung Sachsen

Prüfungsordnung Sachsen

  • Es werden Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet zur Jägerprüfung zugelassen, ein Wohnsitzwechsel ist nicht erforderlich.
  • Der Jägerprüfungs-Abschluss ist im gesamten Bundesgebiet gültig (§15 BJG)
  • die Prüfung findet bei Bedarf mehrmals im Jahr statt

Büchsen-Disziplinen:

  • Rehbockscheibe 100m sitzend aufgelegt
    • mit einem Kaliber über 1000 Joule
    • 5 Schuss, 4 Treffer müssen erreicht werden (es zählen nur der 9. und 10. Ring)
  • Laufende Keiler-Scheibe 50m freihändig
    • mit einem Kaliber über 1000 Joule
    • 5 Schuss, 3 Treffer müssen erreicht werden

Eine Flinten-Disziplin:

  • Tontauben
    • 15 Stück
    • bei Doppelschuss müssen 4 Treffer erzielt werden
  • Die schriftliche Prüfung wird als digitale Prüfung am Computer durchgeführt.
  • Die Prüfungsfragen stehen Ihnen nach Ihrer Anmeldung online zur Verfügung.
  • In zwei Stunden müssen 220 Fragen beantwortet werden. Drei Antworten sind gegeben – jeweils nur eine ist richtig.

Mündliche-Praktische Prüfung:

  • Die Prüfungsfragen sind in vier Hauptfächer untergliedert:
    • Jagdrecht
    • Waffenkunde und -Handhabung
    • Jagdhunde, Jagdbetrieb, Wildkrankheiten und -Hygiene
    • Wildkunde, Naturschutz, Land- und Waldbau
  • Bei der mündlich-praktischen Prüfung werden Prüfungsgruppen von 2 oder 3 Personen gebildet, die von 2 Prüfern pro Fach ca. 10 Minuten geprüft werden.
  • Jeder bestandene Prüfungsteil bleibt 18 Monate bestehen (Schießen – Schriftlich – Mündlich).